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Re: WDR streicht "Jazzcity" ersatzlos



Hallo,

>>  Weniger Wiederholungen zur besten Sendezeit im öffentlichen Fernsehen
>>  und stattdessen interessante Filme, die traditioneller Weise auch bei
>>  Erstausstrahlung erst nach 23 Uhr laufen, in die Hauptsendezeit.
>
>Ich würde mich auf _ein_ Medium konzentrieren und auf ein Thema. Sonst
>ist die Gefahr, dass man im Sumpf von Gebührendiskussion, Öff.
>Sendeanstalten und Internet, Öff.Sen. und Digitalfernsehen, Länderrats-
>diskussionen und Werbung nach 20 Uhr verliert. 

das war - wie gesagt -  nur als Beispiel gemeint für etwas, für das
sich einzusetzen lohnen würde und das vermutlich großen Zuspruch
finden würde.

>Also lieber nur ein Radioprogramm fordern, dass Musikinteressierte
>anspricht.

Um möglichst viele Leute zu mobilisieren, dürfte das aber auch nicht
zu speziell sein. Dann lieber eine allgemeinere Forderung wie z.B.
'mind. x % Jazz-Sendungen u. Konzert-Übertragungen' im Programm u.
'Ausstrahlung v. Konzerten möglichst in voller Länge'.

>PS: Obige Aussage dürfte meistens eine (weitere) Kastrierung der Filme wg.
>Jugendschutz bedeuten. 

Ich meinte nicht derartige Filme, die natürlich später gesendet werden
müssen. Wenn Du aber das ö.-rechtl. Fernsehprogramm einer beliebigen
Woche studierst, wirst Du feststellen, dass fast jeder Film, der
möglicherweise eine überdurchschnittlich tiefgründige
Auseinandersetzung erfordert u./o. in puncto Plot/ Problematik/ Humor
etc. deutlich vom 'Mainstream' abweicht (sprich: die meisten Filme,
bei denen zumindest ich mich erst veranlasst sehe, gezielt den
Fernseher einzuschalten), erst nach 23 Uhr zu sehen ist. (Letzt.
Donnerstag z.B. lief nach 23 Uhr im Ersten der Film "Mein Bruder der
Vampir" als Erstausstrahlung, der vor nicht allzu langer Zeit kurz im
Kino lief u. damals in Rezensionen in höchsten Tönen gelobt wurde u.
vermutl. wesentl. durch ö.-rechtl. Gelder finanziert worden ist. Ein
derartiger Film würde zumindest bei Arte im Hauptprogramm laufen, aber
ARD u. ZDF meinen offensichtlich, der Mehrzahl ihrer Zuschauer
derartige Kost nicht zumuten zu können.) Da ist die Frage nach der
Erfüllung des ö.-rechtl. 'Kulturauftrags' einerseits u. dem Sinn u.
Zweck der Rundfunkgebühren andererseits (ganz zu schweigen v.
geplanten Gebührenerhöhungen) doch wohl berechtigt.

Patrick




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